Praktiken zur rechtssicheren Berichterstattung
BID-Fach-Workshop II
Berichterstattung – rechtssichere Dokumentation von Informationen, Beweismitteln und Bildanlagen als Ergebnis Privater Ermittlungen.
Grundsätzlich gibt es für den Aufbau von Detektivberichten kein starres Schema oder allgemeinverbindliche Muster. In der Praxis haben sich, unter Berücksichtigung der Branchenerfahrung, der rechtswissenschaftlichen Lehre und der Rechtsprechung gewisse Grundregeln ergeben, die Anhaltspunkte sowohl für schriftliche als auch für mündlich vorgetragene Detektivberichte bilden.
Themeninhalte:
- Ziele der Berichterstattung
- Beurteilungskriterien und Ansprüche
- Berichtsarten und Berichtsformen
- Der interne und externe Bericht
- Aufbau, Struktur und Gliederung des Berichts
- Orientierungsmittel im Bericht (Verzeichnisse und Anlagen)
- Rechtsverwertbarkeit der Berichterstattung
- Sachverständigentätigkeit und Gutachten zu Ermittlungsberichten
- Visualisierung von Ermittlungsergebnissen