Der Gedanke, Papierdokumente so zu vernichten, dass kein Unbefugter darauf Zugriff hat, ist sicher genauso alt, wie das Papier selber. Ob das zerreißen, das verbrennen bis hin zum fachgerechten vernichten. Alles dient dem Schutz der Informationen. 

Um fachgerecht zu vernichten, sortiert man die Dokumente in verschiedene Schutzklassen: 

Schutzklasse 1 

  • Der Schutz von personenbezogene Daten muss gewährleistet sein.
  • Adressen, E-Mails, Visitenkarten … 
  • Entspricht Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 1 – 3 

Schutzklasse 2

  • Gefahr, dass der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird.
  • Personalangelegenheiten, Kundenabsprachen  
  • Entspricht Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 3 – 5 

Schutzklasse 3

  • Gefahr für Leib und Leben
  • Krankenakten, geheime Rezepturen 
  • Entspricht Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 4 – 7 

Gleiche Einstufung gilt auch für die Vernichtung von digitalen Datenträger, wie USB Sticks, DVD’s und CD’s. 

Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie wie vernichten sollten, dann nehmen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzberater aus unserem Hause Kontakt auf. 

Ich wünsche uns allen eine datenschutzpannenfreie Zeit. 

Jürgen Recha