Datenschutz im Rahmen gewerblicher privatrechtlicher Ermittlungen
BID-Fach-Workshop VII
„Arbeitsgrundsätze für die private Ermittlungspraxis“
Referent: Rechtsanwalt Marco Biewald (Verdata Datenschutz, Düsseldorf)
Zu den klassischen Aufgaben eines Privatermittlers zählen die Beschaffung, die Verarbeitung und die Weitergabe personenbezogener Daten. Damit sind weite Teile der Tätigkeit im Detekteigewerbe von datenschutz-rechtlicher Relevanz, insbesondere die – Durchführung von Ermittlungen, – Dokumentation der Ermittlungsergebnisse im Computer, – Anfertigung von Berichten, – Weitergabe der Ermittlungsergebnisse an den Auftraggeber.
Die ausführliche Behandlung von sogenannten Daten- und Überwachungsskandalen in den Medien, in denen stellenweise auch Detektive involviert waren, belegt die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik Datenschutz.
Themeninhalte:
- Datenschutzrechtliche Prinzipien und Detektivarbeit – Was ist zu beachten?- Anwendbarkeit der BDSG-Vorschriften für alle Detektive? – Meldepflicht für Detektive? – Führung von Verfahren nach Bundesdatenschutzgesetz Vorschriften – Offenlegung der Identität als Detektiv wegen Informationspflichten? – Einbindung Subdienstleister
- Datenschutz bei verschiedenen Ermittlungsmethodiken – Verdeckte Videoüberwachungen Voraussetzungen und Grenzen – Einsatz von GPS Überwachung: rechtliche Einordnung GPS Tracking – Recherchen in sozialen Netzwerken
- Rechtlicher Rahmen: Ausblick: die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung – Was könnte sich ändern? – Welche Auswirkungen sind denkbar? – Bestehen Ansätze für den BID als Verband zur Einwirkung?