Fotografie in der Ermittlungstätigkeit
BID-Fach-Workshop IV
Privatermittler belegen ihre Feststellungen mit Bildanlagen oder Fotodokumentationen. Sie dienen einerseits der Visualisierung getroffener und niedergeschriebener Feststellungen gegen-über dem Mandanten. Zum anderen können derartige Bildaufnahmen als Beweismittel zur Urteilsfindung in prozessualen Auseinandersetzungen eingebracht werden.
Im Workshop werden die aktuellen praktischen, technischen und rechtlichen Erkenntnisse der Fotografie speziell für den Bereich der Privatermittlungen erörtert.
Themeninhalte:
- Aufnahmetechniken,
- Nähe und Distanz, Perspektive und Objektive,
- Orientierungs-, Übersichts-, Teilübersichts- und Detailaufnahmen,
- Kritische Aufnahmesituationen,
- aus der Bewegung, „Schnappschuss“,
- bei schlechten Licht- und Witterungsverhältnissen, bei Spiegelungen,
- verdeckte Aufnahmen,
- Praxisübung: „Dokumentation von relevanten Handlungen und des Ereignisorts“
- Bildoptimierung per Software,
- Messungen im Bild,
- Belichtungskorrektur, Farbanpassung,
- Beschnitt, Markierungen im Bild, Einblenden Datum/Uhrzeit/Geo-Koordinaten,
- Herausrechnungen von Verwacklungen,
- Bild- und Fotorecht,
- Grenzen der Bildoptimierung,
- forensiche Richtlinien,
- verwertbare Fotodokumentation,
- Archivierung von Bildaufnahmen.