Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 einen Entwurf des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E) in den Bundestag mit dem Ziel eingebracht „ … die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen…“
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