Um kaum einen Beruf ranken sich so viele (falsche) Mythen wie um den Beruf des Privatdetektivs.

Im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland praktisch keinerlei Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung des Detektivberufes. Einzig die Volljährigkeit, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen und ein fester Wohnsitz sind Voraussetzungen um als Detektiv gewerblich, mithin also selbständig, oder im Angestelltenverhältnis tätig werden zu können.

Anders sieht das beispielsweise in Österreich, oder in Spanien aus. In Österreich ist das Detektivgewerbe ein lizensiertes Gewerbe, in welchem für angestellte Detektive die Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistent und für selbständige Detektive, oder Geschäftsführer einer Detektei die Berufsdetektiv Zulassung zwingend notwendig ist.

In Spanien ist die Zulassung als Privatdetektiv sogar an ein erfolgreiches Hochschulstudium, eine behördliche Überprüfung und eine widerrufliche Erlaubnis der Policia Local gebunden.

Detektive dieser Länder haben im Regelfall auch deutlich mehr Rechte als in Deutschland; aber eben auch deutlich mehr Pflichten.

Aber, zurück nach Deutschland:

Zunächst einmal: Wie wird man überhaupt Detektiv?

In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Privatdetektiv“ nicht geschützt. Allerdings besteht die Möglichkeit, bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) in Kooperation mit der IHK Kassel-Marburg Fachzertifikatslehrgänge für Privatdetektive zu absolvieren. Der BuDEG – selbst Gesellschafter der ZAD – empfiehlt diese Lehrgänge die in 10 Monaten, oder 22 Monaten absolviert werden können.

Der BuDEG empfiehlt die Ausbildung bei der ZAD in Berlin

Die 10monatige Version, also der Intensiv-Lehrgang, eignet sich nur für Interessenten, die in der Lage sind wöchentlich mindestens neun Stunden in die Ausbildung und zum Studium begleitender Fachliteratur zu investieren. Vom Teilnehmer wird darüber hinaus ein erhebliches Maß an Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit gefordert, das nicht unterschätzt werden sollte.

Die 22monatige Version des Lehrganges ist speziell für Detektivpraktikanten gedacht, die Interesse am Detektivberuf haben, bzw. den zeitlich anspruchsvollen Detektivberuf bereits als Praktikant im Hauptberuf bewältigen müssen, oder für sich einen späteren Einstieg in den Detektivberuf interessieren und ihren Hauptberuf noch in Vollzeit ausüben.

Detektivausbildung in Deutschland – warum sollte man auf ausgebildete Detektive setzen?!

Hier ist ein wöchentlicher Zeitaufwand für Ausbildung und Studium von begleitender Fachliteratur von etwa vier bis fünf Stunden, je nach Lerngeschwindigkeit, einzuplanen.

In diesen Lehrgängen erlernen die angehenden Detektive die Grundkenntnisse, welche für die korrekte Berufsausübung notwendig sind, d.h.

Qualifizierte Ausbildung ist das A + O

Da die Tätigkeit eines Privatdetektivs jedoch viele unterschiedliche Rechtsgebiete berührt und in diese Rechtsgebiete eingreift, ist unseres Erachtens nach, der Vorteil einer fundierten Berufsausbildung als ‚ZAD geprüfter Privatermittler (IHK)‘ absolut unumgänglich. Ein Berufseinsteiger, der sich nicht mit Recht und Gesetz auskennt, wird ansonsten schnell Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen. Als Detektiv sind erweiterte Kenntnisse in

  • Observationstaktik
    (Aufbau einer verdeckten Observation, Durchführung einer Observation, Verhaltensweisen während der Observation)
  • Observationsarten
    (Observationskessel, Observationsglocke, Reihenobservation, ABC-System etc.)
  • Ermittlungstaktik
    (Wo erhalte ich welche Informationen, Wie erarbeite ich legal Informationen)
  • Psychologische Gesprächsführung
    (Wie kann ich Dinge erfahren, ohne das mein Gesprächspartner merkt, was ich will)
  • Persönlichkeitsrechte
    (Recht am eigenen Bild, Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung usw.)
  • tiefgreifende Rechtskenntnisse + Rechtsverständnis
    (BGB., StPO., StGB., BDSG., KunstUrhG., BDSG.-neu, DSGVO. u.v.a.)
  • unauffälliges beherrschen von hochmotorisierten PKW + Motorrad
    (unauffällige, mobile Verfolgungen, z.B. in Großstädten, zügiges Ein-/Ausparken, sicheres Fahrzeughandling)
  • technische Fähigkeiten + technisches Verständnis
    (Bedienung von Spiegelreflexkameras, Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräten, Digitalfunk (NöBL.)

zu empfehlen. Auch für eine Vollmitgliedschaft im BuDEG wird eine mehrjährige, nachweisbare Berufserfahrung, oder eine qualifizierende detektivische Ausbildung vorausgesetzt.

Knapp zwei Jahre (22 Monate) dauert die theoretische Grundausbildung zum „ZAD geprüften Privatermittler“. Die weitere Qualifikation mit IHK-Zertifikat, zum „ZAD geprüften Privatermittler – IHK“, setzt dann eine zweijährige Berufspraxis und eine IHK-Thesenarbeit auf universitärem Niveau voraus.

Erst dann ist der Detektiv wirklich als Privatdetektiv zu bezeichnen und sollte über einen selbständigen Einstieg in die Branche nachdenken.

Detektivausbildung in Deutschland – warum sollte man auf ausgebildete Detektive setzen?!

Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn ein Mindestalter von 24 Jahren sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen, sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Menschen, die eine Detektei beauftragen wollen, sollten auf die Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 achten, oder einer Mitgliedschaft in einer berufsständigen Vertretung, hier BuDEG (Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.), diese besagt, dass sich nur ausgebildete, bzw. berufserfahrene Detektive ohne Vorstrafen mit guter Unternehmensführung zertifizieren lassen können.

Schon während der theoretischen Grundausbildung empfiehlt es sich, einen Mitgliedsantrag im BuDEG als „außerordentliches Mitglied“ zu stellen. So kann der angehende Privatermittler Kontakte zu erfahrenen Berufskollegen aufnehmen und durch das „Netzwerken“ und Besuch der Weiterbildungsseminare wertvolles Wissen sammeln.

Nach abgelegter Prüfung, ist dann eine Vollmitgliedschaft möglich.

Sind ehemalige Polizeibeamte gute Detektive?

Nicht alle und nicht immer. Aber, die Ausbildung im mittleren, oder gehobenen Polizeidienst kann eine gute Grundlage sein. Jedoch haben Polizeibeamte hoheitliche Rechte. Viele ehemalige Polizeibeamte tun sich erkennbar schwer, gesetzeskonform – unter Verzicht auf diese Rechte – den Detektivberuf auszuüben. Auch haben bei weitem nicht alle Polizeibeamte Observationslehrgänge besucht, so
dass auch hier eine gewisse Skepsis angeraten ist.

Auch aus dem Polizei-, Zoll-, Justizdienst ausgeschiedenen Bediensteten ist deshalb die Ausbildung zum „ZAD geprüften Privatermittler – IHK“ und die Mitgliedschaft im Bundesverband BuDEG dringend ans Herz zu legen.

Der BuDEG bietet seinen Mitgliedern regelmäßige Aus- und Weiterbildungsseminare, Teilnahme an Veranstaltungen mit teils hochkarätigen Referenten und umfangreiche Fachliteratur, sowie kollegialen Austausch an.

So ist die Ausbildung zum „ZAD geprüften Privatermittler – IHK“ in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im BuDEG als Gütesiegel zu sehen.

Infos zu diesem Thema gibt es unter www.z-a-d.de und auf www.budeg.de