Im Angesicht der Corona Pandemie werden zunehmend Maßnahmen ergriffen, deren datenschutzrechtliche Erlaubnis fraglich sind. Welche Maßnahmen sind vom Arbeitgeber erlaubt und welche nicht? 

Erlaubt: 

  • Erhebung und Speicherung der privaten Handynummern zur Möglichkeit der schnellen Information 
  • Befragung der Mitarbeiter über Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Kontakt zu einer infizierten Person 
  • Einführung von Gesundheitschecks für Personen, die in einem Risikogebiet waren 
  • Information der Mitarbeiter darüber, dass sich ein Beschäftigter infiziert hat 
  • Übermittlung von Daten infizierter Mitarbeiter, die an die Behörde weitergegeben werden 
  • Anordnung von Home Office bzw. mobilen Arbeitsplatz 

Unter Umständen erlaubt:

  • Fiebermessung von Besuchern, bevor sie das Gelände betreten 

Nicht erlaubt 

  • Konkrete Befragung von Mitarbeitern, ob eine Corona-Infektion vorliegt 

In welcher Art und Weise diese Daten bei Ihnen verarbeitet werden dürfen und wie lange, beantwortet Ihnen gerne Ihre zuständige Datenschutzberaterin aus unserem Hause. 

Ich wünsche uns allen eine datenschutzpannen- und virenfreie Zeit. 

Wir sind 24/7 unter mail@datarev.de erreichbar. 

Jürgen Recha