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IKD JAHRESTREFFEN 2025
Neuer Vorstand
Am 25. Oktober fand in Bukarest das jährliche Treffen der Internationalen Kommission der Detektivverbände (IKD) statt. Delegierte aus 14 Mitgliedsverbänden tauschten sich über die Weiterentwicklung gemeinsamer Berufs- und Ethikstandards aus und berichteten über aktuelle Herausforderungen in ihren Ländern.
Auch die Harmonisierung professioneller Mindeststandards bleibt ein zentrales IKD-Arbeitsfeld. Beim Thema Datenschutz wurde der von der britischen Aufsichtsbehörde anerkannte GDPR Code of Conduct des ABI vorgestellt – eine Orientierungshilfe für alle Mitgliedsverbände. BUDEG war mit unserem IKD-Delegierten Lothar Müller vertreten, welcher aktiv die deutsche Perspektive in die Diskussionen einbrachte.
Die Wahl des neuen Vorstands ergab:
• Mike LaCorte (WAD) – neuer Secretary General
• Alexander Auslander – neuer Vice Secretary General
• Tony Imossi – neuer Treasurer
Wir gratulieren Mike La Corte herzlich zur Wahl und wünschen ihm viel Erfolg, Kraft und eine glückliche Hand für die bevorstehenden Herausforderungen. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit im Sinne unserer Branche.
Gleichzeitig möchten wir unsere große Wertschätzung gegenüber Tony Imossi ausdrücken: Sein unermüdlicher Einsatz, seine Professionalität und sein verlässliches Engagement haben das internationale Miteinander unserer Branche nachhaltig gestärkt und geprägt. Für diese Verdienste sprechen wir ihm unseren aufrichtigen Dank aus.
Um den „Code of Ethics & Professional Standards“ zu aktualisieren, wurde ein neues Komitee eingesetzt – u. a. mit Lothar Müller. Ebenfalls beschlossen wurde die Aufnahme des SFPP (Schweizerische Fachverband für Privatermittler und ehemalige Polizeibeamte) und die Florida Association of Private Detectives (USA) in die IKD sowie die Ausrichtung der nächsten Jahresversammlung im April 2026 in Sorrent/Italien.
BUDEG KLÄRT AUF
Verbraucheraufträge & Widerrufsrecht
In jüngster Zeit haben Mitglieder des BUDEG mehrfach Hinweise zu Problemen mit Privatkunden erhalten, die sich nach Auftragserteilung auf das Fernabsatzrecht (§§ 312c ff. BGB) berufen und vereinbarte Zahlungen zurückgefordert haben. Der BUDEG hat das Thema rechtlich prüfen lassen – mit nachfolgendem Ergebnis:
Wenn Sie möchten, dass Ihre Leistung sofort beginnt, benötigen Sie eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden (Beauftragung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist = Verbandsmitglieder können ein Musterschreiben von uns erhalten).
Nach Art. 246 a / § 4 II EGBGB beginnt die Frist zum Widerruf nicht, bevor der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten halt. Die digitale Belehrung setzt die vorherige Zustimmung des Verbrauchers voraus, wenn ein Vertrag
außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wird.
WICHTIG: Dies betrifft nur die Frist zum Widerruf, nicht die Belehrung selbst. Wichtig ist es, für einen Nachweis des Erhaltes des Widerrufformulars zu sorgen.
Die Erklärung über den Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist ist problematisch, weil es auch Teilleistungen gibt.
WICHTIG: Wenn der Ermittler unsicher ist, ob die Belehrung über den Widerruf fehlerhaft war, im Zweifel mit der Rechnung für 1 Jahr und 14 Tage ab Auftragserteilung warten, danach erlischt das Widerrufsrecht.
Bildnachweis: pixabay
Was gilt für Detekteien?
Rechtlich unterliegt jeder Abschluss eines Dienstvertrages mit einer Privatperson dem Fernabsatzgesetz, ob digital oder persönlich abgeschlossen, ob im Büro oder außerhalb. Solche
Verträge unterliegen zwingend dem Widerrufsrecht nach § 355 BGB, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher (Privatperson) handelt.
BUDEG-Tipp
Verwenden Sie bei der Beauftragung durch Privatpersonen ab sofort eine aktualisierte und rechtskonforme Widerrufsbelehrung sowie ein optionales Formular zum Verzicht auf das Widerrufsrecht. BUDEG Mitglieder können eine Mustervorlage
beim Verband kostenlos erhalten.
Zudem empfiehlt sich, im Zweifel Rechtsrat einzuholen oder unseren erfahrenen Verbandssyndikus Rechtsanwalt Dr. Gerhard Grüner (www.ragruener.de) zu befragen, der über ausgezeichnete Expertisen verfügt.
BUDEG INFORMIERT
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eindringlich auf neue Bedrohungslagen hingewiesen, die auch für Sicherheits- und Ermittlungsdienst-leister von Bedeutung sein können.
Hintergrund: Der eskalierte Nahost-Konflikt – insbesondere zwischen Israel und Iran – zeigt zunehmend sicherheitsrelevante Auswirkungen auch in Deutschland. Laut BfV ist die Gefährdungslage insbesondere für folgende Gruppen und
Einrichtungen erhöht: (Pro-)israelische und (pro-)jüdische Ziele, US-amerikanische Einrichtungen oder Unternehmen mit Bezug zu US-Behörden, Iranische Oppositionelle im Ausland, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
sowie KRITIS-Unternehmen (kritische Infrastrukturen).
Relevanz für BUDEG-Mitglieder:
Für Detekteien, Sicherheitsdienste und Wirtschaftsermittler ergeben sich daraus konkrete Risiken und neue Sensibilitätserfordernisse, z. B.:
- Ausspähversuche durch ausländische Nachrichtendienste. Besonders gefährdet: Beschäftigte mit Iran-Bezug (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit).
- Zunahme digitaler Angriffe & Spionage. Besonders im Visier: sensible Betriebsabläufe, exponierte Mitarbeiter/innen, IP-Daten, Recherchesysteme.
- Verstärkte Beschaffungsversuche von „Dual-Use“-Gütern, z. B. durch Scheinfirmen mit libanesischem Hintergrund, auffällige Großbestellungen.
- Brandanschläge mit politischer Motivation. Aktuell u. a. gegen Firmenfahrzeuge und Standorte mit vermuteter „militärischer Kooperation“.
- Gezielte Rufschädigung und Desinformation in sozialen Medien
Handlungsempfehlungen des BfV für Sicherheitsverantwortliche:
- Interne Meldewege etablieren für Ausspäh- oder Anbahnungsversuche.
- Beschäftigte sensibilisieren (z. B. bei Social-Media-Nutzung und Reisen).
- Penetrationstests & IT-Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig prüfen und nachbessern.
- Veröffentlichungen und externe Kommunikation nach „Need-to-know“-Prinzip steuern.
Handlungsempfehlungen des BfV für Ermittlungsunternehmen:
- Verdachtsfälle bei Dual-Use-Güteranfragen oder ungewöhnlichen Auftraggebern dokumentieren.
- Auf verdächtige Kontaktaufnahmen durch unbekannte Personen achten.
- Bei Reisen in den Iran äußerste Vorsicht, insbesondere bei doppelter Staatsbürgerschaft.
BUDEG-Hinweis
BUDEG-Mitglieder, die mit sicherheitskritischen Auftraggebern arbeiten oder selbst KRITIS-nahe Dienstleistungen erbringen, sollten diesen Hinweis des BfV ernst nehmen und intern entsprechend kommunizieren.
Fotonachweis: pixabay
ZUM ERSTEN MAL
BUDEG verleiht „Werner E. Sachse Gedächtnis Preis“
Im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung des Bundesverbands des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e. V. (BUDEG) wurde zum ersten Mal der neu geschaffene Werner E. Sachse Gedächtnis Preis verliehen.
Mit dieser Auszeichnung würdigt der Verband künftig jährlich eine Persönlichkeit, die sich in besonderer Weise um das Detektivwesen verdient gemacht hat.
Der Preis trägt den Namen des renommierten Detektivs Werner E. Sachse, der 1963 die gleichnamige Detektei gründete und über Jahrzehnte hinweg eine prägende Figur im Berufsstand war – national wie international. Erster Preisträger des Werner E. Sachse Gedächtnis Preises ist Andreas Heim.
Mit seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, seiner internationalen Vernetzung und seinem kontinuierlichen Engagement für Qualität und Ethik im Beruf hat er Maßstäbe gesetzt. Erst kürzlich wurde Andreas Heim von der britischen Association of British Investigators (ABI) mit dem Richard Jacques Turner Award for Excellence ausgezeichnet – ein Beweis für seine hohe Anerkennung über die Landesgrenzen hinaus.
„Andreas Heim verkörpert die Werte, für die Werner Sachse stand: Integrität, Exzellenz und eine tiefe Verbundenheit mit dem Berufsstand. In einem Umfeld, in dem der Detektivberuf in Deutschland noch immer um seine offizielle Anerkennung kämpft, setzt sein Wirken ein starkes Zeichen“, so der BUDEG-Präsident bei der Verleihung.
Mit dem Werner E. Sachse Gedächtnis Preis ehrt der BUDEG Persönlichkeiten, die das Berufsbild aktiv voranbringen – und sich um das Detektivwesen im Sinne von Werner Sachse verdient machen.
Bildnachweis: BUDEG e.V.
Nachlese
BUDEG FACHSEMINAR 2025
Möglichkeiten, Anforderungskriterien und Grenzen des Zusammenwirkens privater und staatlicher Ermittler.
Oberstaatsanwalt Dr. Marc Sotelsek (Referatsleiter beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) zeigte Chancen und Risiken von Kooperationen auf und setzt Akzente, inwieweit private Ermittler mit ihrer rechtshelfenden Tätigkeit in höchstpersönlicher Verantwortung stehen und gefordert sind, Ermittlungen nach kriminalistischen Grundsätzen zu führen, Informationen gewissenhaft zu dokumentieren und Beweismittel rechtsverwertbar zu sichern.
Nachlese
BUDEG FACHSEMINAR 2025
Medienpräsenz und Akzeptanz: Ermittlungsleistung und Kompetenz privater Ermittler bei potentiellen Auftraggebern.
Rechtsanwältin Renate Schmid (Medienrechtskanzlei WBS-LEGAL in Köln) ging auf den schwierigen Spagat für private Ermittler ein, ihre eigene Leistungsfähigkeit und Kompetenzen professionell zu vermarkten, ohne in wettbewerbsrechtliche Risiken zu geraten. Die erarbeiteten Ermittlungserkenntnisse, Informationen und gesicherten Beweismittel vor der Weitergabe und Verwertung gewissenhaft auf Rechtskonformität zu verifizieren, sollte höchste Priorität genießen.
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Nachlese
BUDEG FACHSEMINAR 2025
Herausforderung:
Internationale Erben- und Nachlass-Ermittlung
Juristin Maja Veith (Erede Universal, Hamburg) verdeutlichte bezogen auf die Erben- und Nachlassermittlung, wie vielfältig und rechtlich komplex die Aufgaben und fachlichen Anforderungskriterien an private Ermittler auf internationaler Ebene sind. Anhand von Ermittlungsbeispielen wurde deutlich, dass diese speziellen Ermittlungen nicht immer einfach und schnell zu erledigen sind, insbesondere, wenn Urkunden und Dokumente unvollständig sind.
Bildnachweis: pixabay
Nachlese
BUDEG FACHSEMINAR 2025
Praxisorientierte Lösungsansätze: Bei Ermittlungen Risiken minimieren und Fehler vermeiden.
Die fachliche Qualifizierung privater Ermittler ist seit mehr als 30 Jahren Aufgabe der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ( ZAD GmbH, Berlin). Bei der diesjährigen berufsbegleitenden Fortbildung des BUDEG stand im Themenmittelpunkt die Veränderungen in der modernen Gesellschaft, die einhergehen mit der Weiterentwicklung des Rechtssystems. Um der berufsständischen Sorgfaltspflicht und dem professionellen Kompetenzanspruch bei der Durchführung privater Ermittlungen zu entsprechen ist es erforderlich, kontinuierlich die Entscheidungsgründe der Gerichte zu verfolgen und die relevanten fachlichen Erkenntnisse zu entnehmen.
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REGIONALES
Arbeitstreffen der BUDEG Regionalgruppe WEST
Während des zweiten Arbeitstreffens der Regionalgruppe WEST in Solingen gab es einen Rückblick auf das gelungene und inhaltsreiche Fachseminar und die BUDEG Hauptversammlung in Köln sowie einen ersten Ausblick auf die Planung der 66. BUDEG Hauptversammlung, die vom 17. – 19. April 2026 in Bremen stattfindet.
Als fachlichen Schwerpunkt diskutierte die Regionalgruppe das Thema „Datenschutz in Ermittlungsberichten“ und Rechtsanwalt Jochem Pitz (RAe HSH, Köln) erörterte die Fallstricke im Fernabsatzgesetz.
Der Termin für das nächste Meeting der Regionalgruppe WEST ist bereits anvisiert: Ende Oktober 2025 in Köln.
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SAVE THE DATE
66. BUDEG HAUPTVERSAMMLUNG 2026
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Die nächste jährliche Hauptversammlung findet in Bremen statt.
Termin: 17. – 19. April 2026
BUDEG Fachfortbildung: Freitag, 17. April 2026
BUDEG Hauptversammlung: Samstag, 18. April 2026